Krankheiten, Impfung & gefährliche Hunde
Alle Teilnehmer*innen des Social Walks 2023 am Donnerstag, den 07.09.2023 versichern, dass ihr Hund aktuell geimpft und behördlich angemeldet und mit einem Mikrochip fälschungssicher gekennzeichnet ist.
Darüber hinaus versichert der/die Teilnehmer*in, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Chronische Krankheiten sind vor Beginn der Veranstaltung oder umgehend bei Diagnose schriftlich mitzuteilen. Der/die Teilnehmer*in muss über die Läufigkeit seiner Hündin unverzüglich informieren.
Kranke, stark verhaltensauffällige oder gefährliche Hunde sind, von der Teilnahme des Social Walks ausgeschlossen.
Haftungsausschluss
Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Hundehalters/der Hundehalterin.
Während des Social Walks tragen die Hundehalter die Verantwortung und Haftung für sich, ihren Hund und allfällige Begleitpersonen. Die Hunde müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben entsprechend privat haftpflichtversichert sein. Dies obliegt der Verantwortung der Hundehalter.
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums des Hundehalters/der Hundehalterin während des Social Walks, ist eine Haftung der Firma Tackenberg Handelsges. mbH ausgeschlossen. Durch Mitarbeiter der Firma Tackenberg Handelsges. mbH verursachten Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums des Hundehalters/der Hundehalterin während des Social Walks, haftet die Firma Tackenberg Handelges. mbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Tackenberg Handelsges. mbH übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden, Verletzungen, die durch den Hund herbeigeführt werden.
Der Hundehalter/die Hundehalterin haftet für die durch ihn/sie und seinen/ihren Hund entstandenen Schäden. Jegliche Begleitpersonen gelten auch als Teilnehmer.
Der Hundehalter/die Hundehalterin haftet u. a. für folgende Schäden bzw. für alle daraus folgenden Kosten:
- Schäden an Personen und Gegenständen, die trotz aller Sorgfalt und Vorkehrungen des Unternehmens durch seinen Hund verursacht werden
- Bei Erkrankungen seines Hundes bzw. der daraus notwendigen Behandlungen.
- Für Verletzungen an seinem Hund, die durch dessen eigenes Verhalten entstehen.
- Sollte der Hund trotz üblicher Aufsicht Schäden anrichten, ausbrechen oder entlaufen, haftet der Hundehalter. Des Weiteren übernimmt der Hundebesitzer die Haftung für jegliche Schäden bzw. Verletzungen, welche der Hund Menschen und/oder Tieren zufügt.
- Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Leinen, Spielzeug etc. gelten als nicht eingebracht. Für Schäden an diesen Gegenständen übernimmt Tackenberg Handelsgesellschaft mbH keine Haftung.
- Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine etc. erfolgt auf eigenes Risiko.
- Die Hunde sollten während der gesamten Veranstaltung an der Leine und im sicheren Abstand zu anderen Hunden gehalten werden.
- Sollte die Hündin läufig sein, so übernimmt die Firma Tackenberg Handelsges. mbH keine Verantwortung für eine eventuelle, ungeplante Belegung und kommt nicht für die Kosten und die Folgekosten auf, die durch die Trächtigkeit der Hündin und der geborenen Welpen entstehen.
Verletzt bzw. missachtet der Hundehalter diese Bedingungen oder Weisungen des Unternehmens ist die Haftung durch Tackenberg Handelsges. mbH ausgeschlossen.
Der Teilnehmer erklärt außerdem, dass er im Falle von Schädigungen keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegenüber dem Veranstalter, dem Geländeeigentümer, gegenüber der mit der Veranstaltung in Verbindungen stehenden Organisationen, sowie gegenüber anderen Teilnehmern hat und ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert ist.
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken und Gefahren der Teilnehmer. Es obliegt dem Teilnehmer seinen Gesundheitszustand vor Teilnahme an der Veranstaltung überprüfen und gegebenenfalls ärztlich bestätigen zu lassen.
Es bestehen keine Schadensersatzpflichten des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, wenn aufgrund höherer Gewalt, oder aufgrund behördlicher Anordnungen, oder aus Sicherheitsgründen, der Veranstalter verpflichtet ist, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen.
Einverständniserklärung
Der Teilnehmer erteilt sein Einverständnis, dass die von ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Internet, auf Social Media und auch auf der Tackenberg Webseite (www.tackenberg.de), sowie auf Werbemitteln der Firma, usw. ohne Vergütungsansprüche des Teilnehmers vom Veranstalter genutzt, verbreitet und veröffentlich werden dürfen.